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Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 27.08.2015
- 2 K 3693/15 -
Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf Sportplatzgeländer zulässig
Baurechtliches Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf einem Sportplatzgelände in Ostfildern zulässig ist und damit den Eilantrag einer Nachbarin gegen den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen abgelehnt.
Im zugrunde liegenden Verfahren erteilte die Stadt Ostfildern dem Landkreis Esslingen am 7. Juli 2015 die
Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks der Anwohnerin wird nicht unzumutbar beeinträchtigt
Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies den Eilantrag zurück und führte zur Begründung im Wesentlichen aus, dass das Bauvorhaben aller Voraussicht nach nicht gegen - allein zu prüfende - nachbarschützende Vorschriften verstoße. Der Einwand der Antragstellerin, die in der angegriffenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
- Eilanträge gegen Flüchtlingsunterkünfte erfolglos
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 12.08.2015
[Aktenzeichen: 2 K 2769/15 und 2 K 2692/15]) - Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auch im Gewerbegebiet möglich
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 14.10.2013
[Aktenzeichen: 11 K 2941/13])
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Dokument-Nr. 21540
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