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Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2023
- 2 K 6423/22 -
Streuobstfläche darf gerodet werden
Umwandlungsgenehmigung voraussichtlich rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einen Antrag des Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Baden-Württemberg e.V. (im Folgenden: NABU) abgelehnt, mit dem dieser sich in der Sache gegen die Rodung von drei Streuobstflächen wendet.
Die Gemeinde Großbettlingen beschloss am 22.03.2021 einen Bebauungsplan, der ein
Interesse der Gemeinde überwiegt
Das VG hat den Antrag als unbegründet abgelehnt. Sie ist in der im Eilverfahren durchzuführenden Interessenabwägung zu dem Ergebnis gekommen, dass das Interesse der Gemeinde am Sofortvollzug der
Rechtsgrundlage für die Erteilung der Umwandlungsgenehmigung ist auslegungsbedürftig
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32550
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