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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 23.07.2013
- 3 K 2914/11 -
Klage von Anwohnern gegen Windkraftanlage erfolglos
Durchgeführte Schallimmissionsmessung zeigt keine unzumutbaren Belastungen
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage von Anwohnern gegen die Errichtung einer Windkraftanlage abgewiesen. Das Gericht verneinte eine unzumutbaren Belastung wegen Schattenschlags oder Lichtreflexen sowie schädlichen Lärmimmissionen.
Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um die Klage von Nachbarn gegen die Errichtung einer
Grundstück wird durch Windkraftanlage weder schädlichen Lärmimmissionen noch unzumutbaren Belastungen wegen Schattenschlags oder Lichtreflexen ausgesetzt
Auch die Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart letztlich ohne Erfolg. Das Gericht hat an seiner im Eilverfahren geäußerten Einschätzung festgehalten, dass das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
- Anwohner durch Zulassung von acht Windkraftanlagen nicht in ihren Rechten verletzt
(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 07.08.2012
[Aktenzeichen: 7 L 549/12.KO und 7 L 550/12.KO]) - Hessischer VGH: Errichtung von Windkraftanlagen zulässig
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.07.2011
[Aktenzeichen: 9 A 103/11]) - Windkraftanlage zulässig: Erhebliche Störung des Erscheinungsbildes einer denkmalgeschützten Burg nicht zu erwarten
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 30.06.2011
[Aktenzeichen: 13 K 5244/08 und 13 K 5287/08])
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Dokument-Nr. 16357
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