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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 07.10.2008
- 4 K 3230/06 u.a. -
Die Vermittlung von Sportwetten auf der Grundlage einer "DDR-Gewerbeerlaubnis" darf nicht untersagt werden
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in 8 Fällen behördliche Untersagungsverfügungen gegen private Sportwettenvermittler, die Vermittlungskontakte zur Sportwetten GmbH mit Sitz in Gera (Sportwetten Gera) herstellten, aufgehoben.
Die Kläger betreiben u.a. im Raum Stuttgart, Pforzheim, Heilbronn, Göppingen und Neckarsulm Annahmestellen für die Vermittlung von
Die Untersagungsverfügungen waren u. a. darauf gestützt, dass die im Jahr 1990 für
Dieser Auffassung, die sich in Übereinstimmung mit einer - allerdings inzwischen durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss v. 07.12.2006 - 1 BvR 874/05 -) aus anderen Gründen aufgehobenen - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts befindet, ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt, sondern hat aus Artikel 19 Einigungsvertrag entnommen, dass der in der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 07.10.2008
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Dokument-Nr. 6792
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