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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 21.06.2011
- A 6 K 749/11 -
Aus Ausbildungscamp der Taliban für Selbstmordattentäter geflohener afghanischer Staatsangehöriger ist als Flüchtling anzuerkennen
Leben wegen seiner politischen Überzeugung bedroht
Ein afghanischer Staatsangehöriger, der aus einem Ausbildungscamp der Taliban für Selbstmordattentäter geflohen ist, ist als Flüchtling anzuerkennen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart und gab damit der Klage eines afghanischen Staatsangehörigen gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft statt.
Im zugrunde liegenden Streitfall reiste der 35-jährige Kläger im Juli 2010 nach Deutschland ein. Seinen Asylantrag lehnte das Bundesamt für Migration und
Bestehende Angst um sein Leben vom Kläger glaubhaft vorgetragen
Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab der Klage statt und führte zur Begründung vor, dass der Kläger in
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 11939
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