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Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 09.02.2021
- 1 L 31/21.TR -
Im europäischen Ausland erteilte Fahrerlaubnis
Verwaltungsgericht Trier zu Sperrvermerk bei ausländischer Fahrerlaubnis
Inhaber einer im europäischen Ausland erteilten Fahrerlaubnis für unionsrechtlich harmonisierte Fahrerlaubnisklassen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sind aufgrund dieser Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftahrzeugen auch im Inland berechtigt, es sei denn, diese Fahrerlaubnis wurde zu einem Zeitpunkt erteilt, an dem dem Fahrerlaubnisinhaber im Bundesgebiet aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung keine Fahrerlaubnis hätte erteilt werden dürfen. In einem solchen Fall darf die zuständige deutsche Fahrerlaubnisbehörde mittels Bescheid feststellen, dass die im EU Ausland erteilte Fahrerlaubnis nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt und zur Vorlage der Fahrerlaubnis auffordern, um einen entsprechenden Sperrvermerk anzubringen. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier in einem Eilverfahren bekräftigt.
Der im Eifelkreis Bitburg-Prüm lebende Antragsteller, dem die deutsche
Sperrvermerk bei anhaftendem Strafverfahren gerechtfertigt
Das Verwaltungsgericht hat den Antrag abgelehnt und zur Begründung dabei im Wesentlichen ausgeführt, die vom Antragsgegner getroffene Feststellung hinsichtlich der Nichtberechtigung des Antragstellers, ebenso wie die Aufforderung zur Vorlage der luxemburgischen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29883
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