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Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 09.02.2021
- 1 L 31/21.TR -
Im europäischen Ausland erteilte Fahrerlaubnis
Verwaltungsgericht Trier zu Sperrvermerk bei ausländischer Fahrerlaubnis
Inhaber einer im europäischen Ausland erteilten Fahrerlaubnis für unionsrechtlich harmonisierte Fahrerlaubnisklassen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sind aufgrund dieser Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftahrzeugen auch im Inland berechtigt, es sei denn, diese Fahrerlaubnis wurde zu einem Zeitpunkt erteilt, an dem dem Fahrerlaubnisinhaber im Bundesgebiet aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung keine Fahrerlaubnis hätte erteilt werden dürfen. In einem solchen Fall darf die zuständige deutsche Fahrerlaubnisbehörde mittels Bescheid feststellen, dass die im EU Ausland erteilte Fahrerlaubnis nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt und zur Vorlage der Fahrerlaubnis auffordern, um einen entsprechenden Sperrvermerk anzubringen. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier in einem Eilverfahren bekräftigt.
Der im Eifelkreis Bitburg-Prüm lebende Antragsteller, dem die deutsche Fahrerlaubnis im Jahre 2014 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr entzogen worden war, wurde im März 2017 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt; ferner wies das Strafgericht die Verwaltungsbehörde an, dem Antragsteller vor Ablauf eines Jahres keine Fahrerlaubnis zu erteilen. Im September 2017 ist dem Antragsteller eine luxemburgische Fahrerlaubnis u.a. der Klassen AM und B erteilt worden. Mit Bescheid vom Dezember 2020 stellte die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Eifelkreises Bitburg-Prüm fest, dass die dem Antragsteller erteilte... Lesen Sie mehr
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