wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 02.05.2013
2 K 1006/12.TR -

Fremden­verkehrs­beiträge in Bernkastel-Kues sind rechtmäßig

Der Beitragserhebung zugrunde liegende Satzung und auch Verfahren zur Ermittlung der Beiträge rechtmäßig

Die Erhebung von Beiträgen zur Deckung der Kosten für die Fremden­verkehrs­werbung in Bernkastel-Kues, wozu auch die Weinwerbung zählt, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.

Der Entscheidung lag die Klage einer in Bernkastel-Kues ansässigen Weinkellerei zugrunde, die sich bereits seit Jahren gegen die Erhebung dieser Beiträge zur Wehr setzt. In dem diesem Rechtstreit vorangegangenen Verfahren hatte die Klägerin obsiegt, da nach Auffassung des Gerichtes die erforderlichen Grundlagen für die Ermittlung eines Beitrages hinsichtlich der Betriebsart "Weinkellerei" nicht vorgelegen haben. Nachdem die Stadt dies nachgeholt hatte, wurde die Klägerin erneut in Anspruch genommen.

Möglichkeit der Vorteilserlangung auf Seiten der Beitragspflichtigen für Rechtmäßigkeit der Betragserhebung ausreichend

Zu Recht, urteilten die Richter des Verwaltungsgerichts Trier. Sowohl die der Beitragserhebung zugrunde liegende Satzung als auch das Verfahren zur Ermittlung der Beiträge seien rechtmäßig. Zudem könne die Klägerin wirtschaftliche Vorteile, wozu auch Gewinnchancen und erhöhte Verdienstmöglichkeiten zählten, aus dem Fremdenverkehr ziehen. Es komme nicht darauf an, dass der Beitragspflichtige die sich für ihn aus dem Fremdenverkehr ergebenden Vorteile auch tatsächlich nutze. Ausreichend für die Rechtmäßigkeit der Betragserhebung sei alleine die objektive Möglichkeit der Vorteilserlangung, die im Fall der Klägerin als Weinkellerei gegeben sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Abgabenrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Abgabe | Fremdenverkehrsbeitrag | Weinkeller | Weinwerbeabgabe | Weinfondsabgabe

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15862 Dokument-Nr. 15862

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15862

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?