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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 24.11.2011
- 4 K 881/11.TR -
Entfernung aus dem Dienst wegen Unterschlagung von Nachnahmebeträgen
Schweres Dienstvergehen macht Entfernung aus dem Dienst unausweichlich
Ein Postbeamter, der im Rahmen seiner Tätigkeit als Zusteller ihm anvertraute Gelder unterschlägt, darf aus dem Dienst entfernt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wurde ein Postbeamter, der Nachnahmebeträge in Höhe von insgesamt ca. 4.200 Euro im Rahmen seiner Zustellertätigkeit unterschlagen hatte aus dem Dienst entfernt.
Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn nachhaltig zerstört
Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Trier entschied. Nach Auffassung der Richter habe der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
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Dokument-Nr. 12873
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