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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 24.07.2023
- 9 K 1721/23.TR -
Tischtennisplatte auf Spielplatz darf bleiben
Lärm des Tischtennisspiels ist als sozialadäquat zu dulden
Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage der Eigentümerin eines Wohnhauses, mit der sie im Wesentlichen die Entfernung einer Tischtennisplatte von dem in ihrer Nachbarschaft gelegenen Spielplatz begehrt, abgewiesen.
Der Klägerin gehört ein Einfamilienhaus in einem Dorfgebiet der beklagten Ortsgemeinde. Auf dem angrenzenden Grundstück befindet sich ein von der Ortsgemeinde betriebener Kinderspielplatz, der ausweislich der Beschilderung die Benutzung für Kinder unter 14 Jahre in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr gestattet. Im Frühjahr 2023 wurde zusätzlich zu den vorhandenen Spielgeräten eine
Lärmimmissionen von Nachbarn sind als sozialadäquat hinzunehmen
Das VG hat die Klage abgewiesen. Ein Anspruch auf Entfernung der
Missbräuchliche Nutzung des Spielplatzes ist Fall für die Polizei
Zudem sei die Nachbarschaft des im Dorfgebiet angesiedelten Spielplatzes aufgrund dessen Gebietscharakters weniger sensibel und schutzbedürftig als in anderen Gebieten, sodass entsprechend höhere Anforderungen an eine Ausnahme von der Privilegierung zu stellen seien. Schließlich habe die Klägerin mangels subjektiv-rechtlichen Anspruchs auch keinen Abwehranspruch gegen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online ((pm/ab)
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Dokument-Nr. 33139
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