Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 14.03.2019
- 8 E 416/19 We -
Windpocken: Schulbetretungsverbot als notwendige Schutzmaßnahme zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten zulässig
Schulbetretungsverbot stellt geeignete Maßnahme nach dem Infektionsschutzgesetz dar
Das Verwaltungsgericht Weimar hat entschieden, dass ein Schulbetretungsverbot als notwendige Schutzmaßnahme zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten (hier Windpocken) zulässig ist. Das Schulbetretungsverbot stellt eine geeignete Maßnahme nach dem Infektionsschutzgesetz dar.
In dem zugrunde liegenden Eilverfahren hatte sich eine Mutter gegen den Ausschluss ihrer beiden Kinder von der
Behörde stuft Kinder zutreffend als Ansteckungsverdächtige ein
Das Verwaltungsgericht Weimar entschied, dass die Behörde die Kinder zutreffend als Ansteckungsverdächtige eingestuft habe, weil sie mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Kontakt zu einer infizierten Person hatten.
Schulbetretungsverbot ist notwendige Schutzmaßnahme
Außerdem sei das Schulbetretungsverbot hier die im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz notwendige Schutzmaßnahme. Nach dieser Vorschrift trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige oder Ansteckungsverdächtige festgestellt werden, soweit und solange dies zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.
Schulbetretungsverbot bei fehlendem vollständigen Impfschutz zulässig
Das Schulbetretungsverbot sei eine geeignete Maßnahme in diesem Sinne und hier auch erforderlich, da die Kinder der Antragstellerin keinen vollständigen Impfschutz hätten (zweimalige Impfung) und aktuell auch keine nachträgliche Schutzimpfung (Riegelungsimpfung) erhalten hätten. Darin sei kein unzulässiger faktischer Impfzwang zu sehen, die Schutzimpfung sei freiwillig, so dass das Recht des Betroffenen gewahrt bleibe, sich nicht impfen zu lassen. Für
Es sei auch nicht zu erkennen, dass die mit dem
Ansteckungsgefahr und Weiterverbreitungsrisiko bei geimpften und nichtgeimpften Kindern evident unterschiedlich
In dem Schulbetretungsverbot liege ebenfalls keine Ungleichbehandlung von nichtgeimpften Kindern mit geimpften Kindern. Eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Weimar/ra-online (pm/kg)
- Schulbetretungsverbot bei Auftreten von Masern an benachbarter Schule unzulässig
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 03.02.2011
[Aktenzeichen: 13 LC 198/08]) - Zeitweilige Schulbetretungsverbote wegen Masern berechtigt
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 11.03.2015
[Aktenzeichen: VG 14 L 35.15 und VG L 36.15])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27339
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27339
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.