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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 11.03.2015
- VG 14 L 35.15 und VG L 36.15 -
Zeitweilige Schulbetretungsverbote wegen Masern berechtigt
Gesundheitsamt darf zur Verhinderung übertragbarer Krankheiten auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Schulbetretungsverbot verhängen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Gesundheitsämter wegen des aktuellen Masernausbruchs in Berlin vorübergehende Schulbetretungsverbote gegenüber nicht geimpften Schülern erlassen dürfen.
Im Land Berlin gibt es derzeit einen Masernausbruch von erheblichem Umfang; allein im Bezirk Tempelhof-Schöneberg sind zurzeit sechs Schulen betroffen. Das Gesundheitsamt dieses Bezirks ordnete daher u.a. gegenüber einem Oberstufenschüler am Eckener-Gymnasium und einer Zehntklässlerin der Sophie-Scholl-Schule, die weder eine Masernimpfung noch eine durchgemachte
Risiko der Weiterverbreitung der Masern wird durch Schulbetretungsverbot signifikant verringert
Das Verwaltungsgericht Berlin billigte das behördliche Vorgehen. Das Schulbetretungsverbot zähle zu den Schutzmaßnahmen, die die Behörden auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zur Verhinderung übertragbarer Krankheiten wie
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 20755
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