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Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss vom 31.07.2006
- 8 E 718/06 -
Vermittlung privater Sportwetten ins Ausland ist rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Weimar hat den Antrag eines Spielhalleninhabers auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten abgelehnt.
Der Antragsteller nahm in seinen Geschäftsräumen in Mühlhausen
Das Verwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass zwar nach Maßgabe der neuen bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung auch das im Freistaat Thüringen bestehende staatliche Wettmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit und der durch den EG-Vertrag verbürgten Dienstleistungs- und
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 28. März 2006 das bisher deutschlandweit bestehende Wettmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, weil es in seiner durch Landesgesetze geprägten Ausgestaltung nicht mehr dem Ziel einer Bekämpfung der Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft diene. Es forderte eine Neuregelung durch den Bundes- oder Landesgesetzgeber innerhalb einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2007.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Weimar vom 08.08.2006
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Dokument-Nr. 2875
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