wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 16.08.2021
4 L 1050/21.WI -

Nächtliche Bauarbeiten an Eisen­bahn­überführung in Rüdesheim-Assmannshausen dürfen stattfinden

Kein Anspruch auf Untersagung der Bauarbeiten während der Nachtzeit

Das VG Wiesbaden hat entschieden, dass Hoteliers aus Assmannshausen keinen Anspruch auf Untersagung der Bauarbeiten an der Eisen­bahn­überführung in Assmannshausen während der Nachtzeit hätten.

Im Zeitraum vom 16.08.2021 bis zum 29.08.2021 sollen an der Eisenbahnüberführung in Ass-mannshausen auch in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr nächtliche Bauarbeiten durch-geführt werden. Die Gebäudenutzer in der Nachbarschaft der Baustelle wurden auf diese nächtlichen lärmintensiven Arbeiten und über einen Anspruch auf Ersatzwohnraum in den Nächten, in denen die Bauarbeiten durchgeführt werden, informiert. Die Antragsteller, Hoteliers aus Assmannshausen, begehrten im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Untersagung des nächtlichen Baustellenbetriebs.

VG verweist auf Rechtsprechung des BVerwG

Das Verwaltungsgerichts Wiesbaden lehnte diesen Antrag ab. Die Kammer hat entschieden, dass die Antragsteller keinen Anspruch auf Untersagung der Bauarbeiten während der Nachtzeit hätten. Im Rahmen der rechtlichen Beurteilung seien die Normen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) maßgebend, die durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) vom 19.08.1970 konkretisiert würden. Die in dieser AVV Baulärm niedergelegten Immissionsrichtwerte seien im Regelfall zu beachten. Die Schwelle dessen, was zumutbar sei, könne nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bis zur Höhe der Geräuschvorbelastung erhöht werden. Selbst wenn man die Schwelle der Zumutbarkeit bis zur Höhe der Vorbelastung anhebe, seien im vorliegenden Fall die durch die Baustelle zu erwartenden Geräuschimmissionen zwar als erhebliche Belästigungen im Sinne des BImSchG zu beurteilen.

Verbot führt zur Verlängerung der Bauarbeiten und der verursachten Lärmimmissionen

Dennoch könne keine Durchführung der Bauarbeiten außerhalb der Nachtzeit begehrt werden. Auch bei einer Verlagerung der Arbeiten von der Nacht auf den Tag läge eine Überschreitung der tagsüber maßgeblichen Richtwerte vor. Ein solches Vorgehen würde zudem zu einer Verlängerung der Bauarbeiten, einschließlich der hierdurch verursachten Lärmimmissionen, führen. Eine Verlängerung der Bauarbeiten würde zudem insbesondere auf den Güterverkehr zwischen den Häfen von Rotterdam und Genua voraussichtlich erhebliche nachteilige Auswirkungen haben.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Wiesbaden, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bauarbeiten | Baulärm | Immissionsbelastung | Immissionsgrenzwerte | nachts | Nachtstunden

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30713 Dokument-Nr. 30713

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30713

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Lärm ist Erholung schrieb am 23.08.2021

Die Räder müssen rollen, wenn wir den Sieg haben wollen...

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?