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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.09.2016
- 10 S 1404/16 -
Widerruf der Fahrerlaubnis für "begleitetes" Fahren nach dem ersten Verstoß zulässig
Führerscheinentzug auch ohne aus Verstoß resultierende Punkte in Flensburg rechtmäßig
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass Fahranfängern, denen zwischen 17 und 18 Jahren der Führerschein für begleitetes Fahren erteilt wird, diesen wieder abgeben müssen, wenn sie ohne die eingetragene Begleitperson Auto fahren und dabei erwischt werden. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde muss dann die Fahrerlaubnis widerrufen.
In dem zugrunde liegenden Fall war einem Fahranfänger rund ein halbes Jahr die
Führerschein muss bei Verstoß gegen Auflage des begleiteten Fahrens widerrufen werden
Dagegen zog der Betroffene im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes vor Gericht. Dort musste er allerdings eine weitere Niederlage einstecken. Zunächst behauptete er, gar nicht auf einer öffentlichen Straße unterwegs gewesen zu sein. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellte dagegen fest, dass der Mann sehr wohl im öffentlichen Verkehr unterwegs gewesen war. Auch das weitere Argument des Mannes, dass eine Geldbuße von nur 50 Euro den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2017
Quelle: Rechtsanwaltskammer/ra-online
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Dokument-Nr. 23741
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