wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.01.2018
10 S 2000/17 -

Zugehörigkeit zur Reichs­bürger­bewegung begründet allein keine Fahreignung ausschließende psychische Erkrankung

Psychische Erkrankung bei über bloße Zugehörigkeit zur Reichs­bürger­bewegung vorliegenden kognitiven Defiziten

Die Zugehörigkeit zur Reichs­bürger­bewegung begründet für sich allein genommen noch keine die Fahreignung ausschließende psychische Erkrankung im Sinne der Nummer 7 der Anlage 4 zur Fahr­erlaubnis­verordnung (FeV). Vielmehr müssen kognitive Defizite vorliegen. Dies hat der Ver­waltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Reichsbürger im Mai 2017 durch einen für sofort vollziehbar erklärten Bescheid die Fahrerlaubnis entzogen. Hintergrund dessen war, dass dieser sich geweigert hatte, sich medizinisch dahingehend begutachten zu lassen, ob aufgrund der Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung eine psychische Erkrankung vorliege. Der Reichsbürger war mit der Fahrerlaubnisentziehung nicht einverstanden und beantragte daher vorläufigen Rechtsschutz.

Verwaltungsgericht bejahte vorläufigen Rechtsschutz

Das Verwaltungsgericht Freiburg gab dem Antrag statt und gewährte dem Reichsbürger vorläufigen Rechtsschutz. Nach Ansicht des Gerichts bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung. Gegen diese Entscheidung legte die Behörde Beschwerde ein.

Verwaltungsgerichtshof hält Fahrerlaubnisentziehung für rechtswidrig

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wies daher die Beschwerde der Behörde zurück. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei rechtswidrig. Denn die Anordnung zur medizinischen Untersuchung habe nicht ergehen dürfen.

Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung begründet allein keine Fahreignung ausschließende psychische Erkrankung

Das Äußern politischer und rechtlicher Auffassungen, die der Allgemeinheit völlig abwegig erscheinen, und hierauf zurückzuführende Verhaltensweisen außerhalb des Straßenverkehrs durch sogenannte Reichsbürger bieten nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs für sich allein gesehen noch keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine die Fahreignung ausschließende psychische Erkrankung im Sinne der Nummer 7 der Anlage 4 der FeV.

Untersuchungsanordnung nur bei Vorliegen kognitiver Defizite

Zwar könne sich hinter dem Verhalten eines Reichsbürgers eine psychische Erkrankung verbergen, so der Verwaltungsgerichts weiter. Um aber eine Untersuchungsanordnung zur Klärung der geistigen Fahreignung rechtfertigen zu können, bedürfe es weiterer hinreichend gewichtiger Anhaltspunkte, die auf eine solche schwere psychische Erkrankung hindeuten. Es müssen Äußerungen und Verhaltensweisen vorliegen, die sich nicht mit der Zugehörigkeit zu der Gruppe erklären lassen bzw. die außerhalb des in der Reichsbürgerszene Üblichen zu verorten seien, wie etwa gänzlich unzusammenhängende, völlig verworrene Aussagen, die zudem eine Vielzahl gravierender sprachlicher Unstimmigkeiten enthalten und nicht einmal eine logische Gedankenfolge erkennen lassen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2018, Seite: 1276
NJW 2018, 1276
 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2018, Seite: 150
NZV 2018, 150

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26571 Dokument-Nr. 26571

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss26571

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Holzklopfer schrieb am 19.10.2018

Müssen sich eigentlich CDU/CSU-Wähler auch begutachten lassen? Achja, was ist eigentlich ein "Reichsbürger"? Welches Reich ist da gemeint? Wie wird man Bürger eines nicht existierenden "Reichs"? Geht man da zum Einwohnermeldeamt und kreuzt was an?

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?