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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2018
- 10 S 358/18 -
Persönlicher Bußgeldbescheid wegen Verkehrsordnungswidrigkeit kann an Adresse des alleinigen Geschäftsführers einer GmbH zugestellt werden
Zustellung an Privatdresse nicht vorrangig
Der an einen Geschäftsführer einer GmbH persönlich adressierte Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit kann durch Einlegen in den Briefkasten der GmbH wirksam zugestellt werden. Die Zustellung an der Privatadresse ist nicht vorrangig. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Rahmen eines Rechtsstreits vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart im Jahr 2017 wegen der Entziehung der Fahrerlaubnis nach Erreichen von neun Punkten im Fahreignungsregister vor allem darauf an, ob ein
Wirksame Ersatzzustellung des Bußgeldbescheids durch Einlegen in GmbH-Briefkasten
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wies daher die Beschwerde des Betroffenen zurück. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 22.01.2018
[Aktenzeichen: 1 K 20289/17]
Jahrgang: 2018, Seite: 2507 NJW 2018, 2507
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Dokument-Nr. 27610
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