Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2016
- 12 S638/15 -
Stadt Künzelsau muss auch Gebühren für Besuch von Waldorfkindergärten übernehmen
Förderpraxis der Stadt für Kindergärten gleichheitswidrig
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Stadt Künzelsau verpflichtet ist, auch den Besuch von Kindergärten freier Träger in ihre Förderpraxis, Eltern freiwillige Zuschüsse für den Besuch von Kindergärten zu gewähren, einzubeziehen.
Im zugrunde liegenden Streitfall verlangte das klagende Elternpaar, dessen zwei Kinder ab 2008 den Waldorfkindergarten in Künzelsau besuchten, von der beklagten Stadt Künzelsau die Erstattung der von ihnen bezahlten Kindergartenbeiträge in Höhe von 11.621 Euro. Die Stadt gewährt seit 2007 Künzelsauer Eltern, die ihre Kinder in städtischen Kindergärten unterbringen, eine deutliche Gebührenermäßigung, so dass für Kinder ab der Vollendung des 3. Lebensjahres keine Kindergartengebühren anfallen. Für Kindergärten freier Träger gilt die städtische Förderung jedoch nicht.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies zwar die Klage der Eltern auf Erstattung der an den Waldorfkindergarten gezahlten Elternbeiträge ab, verpflichtete jedoch die Beklagte aus Gründen der Gleichbehandlung zu einer Neubescheidung des Begehrens der Kläger.
Gemeinde darf durch Förderung des Kindergartenbesuchs nicht gesetzliches Wahlrecht der Eltern unterlaufen
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zurück. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Förderpraxis der Beklagten in rechtlicher Hinsicht zwar nicht unmittelbar den gesetzlichen Regelungen über die Kindergartenförderung unterstehe. Die Gemeinde dürfe jedoch mit der direkten Förderung des Kindergartenbesuchs durch eine Zuwendung an die Eltern nicht das gesetzliche Wahlrecht der Eltern und deren Erziehungsbestimmungsrecht unterlaufen. Dies tue sie aber unter Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn sie Kinder, für welche die Eltern den Besuch eines freien Kindergartens vorsehen, von vornherein von der einschlägigen freiwilligen kommunalen Fördermaßnahme ausschließe.
Stadt kann sich nicht auf Gewährung regelmäßiger Zuschüsse für Waldorfkindergarten berufen
Die Beklagte könne sich nicht darauf berufen, dass sie regelmäßig dem Künzelsauer Waldorfkindergarten freiwillige Zuschüsse gewähre. Denn diese hätten im Gegensatz zu der Bezuschussung des Besuchs der städtischen Kindergärten gerade nicht den Zweck, den Künzelsauer Vorschulkindern im Rahmen einer notwendigen Förderung ihrer Gesamtentwicklung einen kostenfreien regelmäßigen dreijährigen Kindergartenbesuch zu ermöglichen. Sie verfolgten vielmehr den weiteren und andersartigen Zweck einer allgemeinen Finanzierung der privaten Kindergärten, wie dies bereits seit Jahren auf Verbandsebene zwischen den Kommunalen Landesverbänden, den Kirchen und den Verbänden der sonstigen freien Träger der Jugendhilfe vereinbart sei.
Stadt darf bei Neuentscheidung über Förderantrag Unterschiede zwischen städtischen Kindergärten und Waldorfkindergärten berücksichtigen
Bei der ihr nun auferlegten neuen Entscheidung über den Förderantrag der Kläger dürfe die Beklagte Unterschiede insbesondere in den Betreuungsangeboten der städtischen Kindergärten einerseits und des Waldorfkindergartens andererseits bei der Bestimmung der Höhe der Förderung berücksichtigen. Auch der Zeitpunkt der Antragstellung durch die Kläger könne bei der neuen Entscheidung in Rechnung gestellt werden, da die beabsichtigte Förderung gerade nicht auf eine unmittelbare finanzielle Entlastung der Eltern abziele, sondern in erster Linie einen tatsächlichen Kindergartenbesuch der Vorschulkinder ermöglichen solle.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg/ra-online
- Landkreise können zur Beteiligung an Personalkosten für Waldorfkindergarten außerhalb ihres Gebiets verpflichtet sein
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.01.2008
[Aktenzeichen: 7 A 10974/07.OVG, 7 A 10984/07.OVG]) - Auch Waldorfkindergärten müssen finanzielle Förderung von der Gemeinde erhalten
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2006
[Aktenzeichen: 12 S 2474/06])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22337
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22337
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.