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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 25.07.2013
- 3 S 241/12 -
Swimmingpool für "Altenteilerhaus" im Außenbereich unzulässig
Swimmingpool gehört nicht zur funktionsgerechten Nutzung einer im Außenbereich gelegenen Wohnung
Ein Landwirt, der in einem "Altenteilerhaus" im Außenbereich wohnt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Baugenehmigung für einen Swimmingpool. Auf die Privilegierung landwirtschaftlicher Bauvorhaben im Außenbereich kann er sich insoweit nicht berufen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fal betreibt der Kläger mit seinem Sohn im
Außenbereich kein in der Baunutzungsverordnung geregeltes Baugebiet
Der
Swimmingpool in keiner Weise verkehrsüblich
Der
Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft
Als nichtprivilegiertes Vorhaben sei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
- Biogasanlage im Außenbereich muss landwirtschaftlichem Betrieb zugeordnet sein
(Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 14.03.2013
[Aktenzeichen: 12 LC 153/11]) - Freiflächen-Photovoltaikanlage im Außenbereich unzulässig
(Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 23.05.2012
[Aktenzeichen: 5 K 1511/11.TR])
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Dokument-Nr. 16501
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