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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.05.2011
- 9 S 1056/11 -
Beleidigung einer Mitschülerin über das Internet (kwick.de): Schulausschluss kann im Einzelfall unverhältnismäßig sein
Betroffene Schülerin im Webblock nicht mit Namen oder bildlicher Darstellung gekennzeichnet
Ein eintägiger Schulausschluss für eine Schülerin, die eine Mitschülerin im Internet beleidigt hatte, kann unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls unverhältnismäßig sein. Dies hat der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) entschieden und damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die 15-jährige
Grenzen einer vom allgemeinen Meinungsäußerungsrecht gedeckten Kritik klar überschritten
Diese Äußerungen im
Ahnden des Fehlverhaltens erst knapp zwei Monate später steht Ordnungsmaßnahme nicht entgegen
Dass die
Typische Gefahren der Verbreitung von Beleidigungen an unüberschaubare Zahl von Internet-Nutzern hier nicht gegeben
Dennoch sah der Verwaltungsgerichtshof den Schulausschluss als zu weitgehend an. Ob ein so schweres Fehlverhalten vorliege, das die Verhängung eines Unterrichtsausschlusses rechtfertige, hänge insbesondere von der Frage ab, ob die Betroffenen individualisierbar bezeichnet seien und sich mit dem Eintrag so die besonderen Gefahren des Internets realisiert hätten. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen. Der Webblog enthalte weder den Klar- noch den Benutzernamen der Betroffenen. Auch mit einer bildlichen Darstellung der Betroffenen seien die Eintragungen nicht verknüpft. Allein diejenigen, die die Betroffene bereits kennen würden oder von der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg/ra-online
- Tätlichkeiten in einer Gruppe: Unterrichtsausschluss ist zulässig
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 13.01.2009
[Aktenzeichen: 10 K 4801/08, 10 K 4802/08]) - Schulausschluss aufgrund Gewalttätigkeiten gegen anderen Schüler gerechtfertigt
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.07.2009
[Aktenzeichen: 9 S 1077/09 und 1078/09]) - Beschimpfungen und Bedrohungen von Lehrern und Mitschülern im Internet rechtfertigen Schulausschluss
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 14.11.2003
[Aktenzeichen: 10 K 4593/02])
Jahrgang: 2011, Seite: 699 MMR 2011, 699
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Dokument-Nr. 12072
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