wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2010
9 S 1910/09 -

Verwaltungsgerichtshof: Aufgetauter Räucherlachs muss gekennzeichnet werden

Ohne Hinweis kann beim Verbraucher ein Irrtum entstehen

Fertig verpackter Räucherlachs, der gekühlt zum Verkauf angeboten wird, muss als "aufgetaut" bezeichnet werden, wenn er nach der Herstellung zum Zweck des Transports und/oder der Lagerung - erneut - tiefgefroren worden ist. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.

Die Klägerin - der Betreiberin einer Großmarktkette - hatte beim Verwaltungsgericht Stuttgart (siehe VG Stuttgart, Urteil v. 16.07.2009 - 4 K 4277/08 -) die Feststellung begehrt, dass der in ihren Filialen vertriebene "Räucherlachs Premium-Qualität" nicht mit einem Auftauhinweis versehen werden müsse. Hierzu gab sie an, der auf Eis auf + 2°C gekühlte Frischlachs werde zunächst kaltgeräuchert und dann auf - 12°C gekühlt. Es folge das Slicen (Schneiden). Der Lachs bleibe gefroren und werde bei - 18°C gelagert. Beim Großhandel werde er dann schonend aufgetaut und in dieser Form verkauft. Der Verbraucher erwarte lediglich eine einwandfreie Qualität, die er auch erhalte. Das Landratsamt Schwäbisch Hall vertrat dagegen den Standpunkt, dass die Angabe "aufgetaut" nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung erforderlich sei. Dieser Auffassung ist das Verwaltungsgericht Stuttgart beigetreten. Mit ihrer Berufung hatte die Klägerin keinen Erfolg.

VGH sieht ebenfalls Verstoß gegen Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Auch der VGH sieht in der fehlenden Kennzeichnung des Räucherlachses als „aufgetaut“ einen Verstoß gegen die Vorschriften der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung. Ohne diesen Hinweis auf der Verpackung könne beim Verbraucher der Irrtum entstehen, der Lachs sei nach dem Räuchern und Schneiden direkt in den Verkehr gebracht worden und nicht zwischenzeitlich eingefroren gewesen. Ob der Räucherlachs für einen gewissen Zeitraum in tiefgefrorenem Zustand transportiert und gelagert worden sei, habe entgegen der Ansicht der Klägerin aus Sicht des Verbrauchers für den Kaufentschluss Bedeutung.

Auszug aus der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

§ 4 Abs. 5 der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung hat folgenden Wortlaut: Die Verkehrsbezeichnung wird durch die Angabe ‚aufgetaut‘ ergänzt, wenn das Lebensmittel gefroren oder tiefgefroren war und die Unterlassung einer solchen Angabe geeignet wäre, beim Verbraucher einen Irrtum herbeizuführen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Aktuelle Urteile aus dem Lebensmittelrecht | Verbraucherrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9787 Dokument-Nr. 9787

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9787

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?