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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 05.07.2016
- A 11 S 974/16 -
Systematische Mängel: Keine Überstellung eines syrischen Asylantragstellers nach Ungarn
BRD wurde aufgrund mangelhafter Abschiebungsbedingungen Ungarns bereits mit Einreise und Asylantragstellung zuständiger Mitgliedstaat
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein syrischer Asylantragsteller wegen systematischer Mängel beim Asylverfahren nicht nach Ungarn überstellt werden darf.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der allein stehende Kläger war im Jahre 2014 u.a. über
VG hebt Abschiebungsbescheid auf
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte im März dieses Jahres den angefochtenen Bescheid im Hinblick auf aktuell bestehe erhebliche
Ungarisches Abschiebungshaftsystem war bereits zum Zeitpunkt der Einreise über Ungarn in die BRD in erheblichem Maße mangelhaft
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies die Berufung des Bundeamts für Migration und Flüchtlinge zurück. Zur Begründung stellte der Gerichtshof - anders als das Verwaltungsgericht - darauf ab, dass schon im Jahre 2014, als der Kläger nach
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
- Abschiebung zur Durchführung des Asylverfahrens in Ungarn wegen systemischer Mängel unzulässig
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 30.07.2015
[Aktenzeichen: 3 K 2005/15.A]) - Systematische Mängel beim Asyl- und Aufnahmeverfahren: Rückführung eines Asylbewerbers nach Italien rechtswidrig
(Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 17.12.2014
[Aktenzeichen: 4 K 1536/14.DA.A])
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Dokument-Nr. 22913
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