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Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 07.11.2016
- 4 ZB 15.2809 -
Von Gemeinde verlangte Kostenerstattung für Wohnungseinweisung eines Obdachlosen erfordert Kostenbescheid
Gemeinde kann nicht Rechnung ausstellen und dann Klage erheben
Wird eine Person aufgrund drohender Obdachlosigkeit in eine Wohnung eingewiesen, so kann die Gemeinde die Erstattung der an den Wohnungseigentümer gezahlten Nutzungsentschädigung nur mittels Kostenbescheids von der eingewiesenen Person verlangen. Eine Rückzahlung kann nicht mittels Rechnung und Klage verlangt werden. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund drohender
Verwaltungsgericht wies Klage ab
Das Verwaltungsgericht München wies die Klage mangels Vorliegen eines Erstattungsanspruchs ab. Da es die Berufung nicht zuließ, beantragte die
Verwaltungsgerichtshof verneint ebenfalls Erstattungsanspruch
Der Verwaltungsgerichtshof München bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher den Antrag der
Erforderlichkeit eines Kostenbescheids
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs habe die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof München, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 02.07.2015
[Aktenzeichen: M 22 K 13.5571]
Jahrgang: 2017, Seite: 165 DÖV 2017, 165 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2017, Seite: 99 NJW-Spezial 2017, 99
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Dokument-Nr. 25829
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