Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VRS 111, 444
Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 111, Seite: 444
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VRS 111, 444:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom27.11.2006
- 3 Ss 219/05 -
Benutzung eines Palm-Organizers im Straßenverkehr verboten
Auch ein mit Telefonfunktion ausgestatteter Palm-Organizer darf im Straßenverkehr nicht benutzt werden. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer Grundsatzentscheidung entschieden. Das Gericht setzte den Organizer einem Mobil- und Autotelefon gleich, dessen Benutzung dem Fahrzeugführer im Straßenverkehr untersagt ist. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle VRS 111, 444 wird teils auch als „VRS 111, S. 444“ zitiert.