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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: VRS 111, 444

Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 111, Seite: 444

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VRS 111, 444:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom27.11.2006
- 3 Ss 219/05 -

Benutzung eines Palm-Organizers im Straßenverkehr verboten

Auch ein mit Telefonfunktion ausgestatteter Palm-Organizer darf im Straßenverkehr nicht benutzt werden. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer Grundsatz­entscheidung entschieden. Das Gericht setzte den Organizer einem Mobil- und Autotelefon gleich, dessen Benutzung dem Fahrzeugführer im Straßenverkehr untersagt ist. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle VRS 111, 444 wird teils auch als „VRS 111, S. 444“ zitiert.