Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VRS 98, 273
Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 98, Seite: 273
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VRS 98, 273:
Bundesgerichtshof, Urteil vom08.07.1999
- I ZR 118/97 -
Angebot von Abschleppleistungen am Unfallort unzulässig
Einem Abschleppunternehmer ist es untersagt am Unfallort seine Dienstleistungen den Unfallbeteiligten anzubieten. Tut er dies dennoch, so handelt er wettbewerbswidrig. Denn angesichts eines möglichen Unfallschocks besteht die Gefahr der Überrumpelung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VRS 98, 273 wird teils auch als „VRS 98, S. 273“ zitiert.