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Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 21.10.2020
- VerfGH 87/20 -
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin setzt Normenkontrollverfahren zum "Mietendeckel" aus
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts soll abgewartet werden
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat das Verfahren der Normenkontrolle von Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin - "Mietendeckel") ausgesetzt.
Es soll der Abschluss der Verfassungsbeschwerdeverfahren zu den Aktenzeichen 1 BvR 515/20, 1 BvR 623/20 und des Normenkontrollverfahrens zum Aktenzeichen 2 BvF 1/20 beim Bundesverfassungsgericht abgewartet werden.
Mit diesen Verfahren gehen Vermieter bzw. Bundestagsabgeordnete ebenfalls gegen den „Mietendeckel“ vor.
Entscheidung im 1. Halbjahr 2021
Das Bundesverfassungsgericht hat auf die Anfrage des Verfassungsgerichtshofes mitgeteilt, dass es – vorbehaltlich eventueller durch die Covid-19-Pandemie eintretender Verzögerungen – beabsichtigt, im ersten Halbjahr des Jahres 2021 in diesen Verfahren zu entscheiden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2020
Quelle: Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 29345
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