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Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 27.04.2018
- Lv 11/17 -
Widerruf der Versicherungsmaklererlaubnis nach Verurteilung wegen Betruges verfassungsgemäß
Verwaltungsgerichte müssen keine erneute Prüfung der Strafbarkeit vornehmen
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat entschieden, dass der Widerruf einer Versicherungsmaklererlaubnis nach einer Verurteilung wegen Betruges verfassungsgemäß ist und wies damit die Verfassungsbeschwerde eines wegen Betruges verurteilten Versicherungsmaklers gegen den Widerruf seiner Maklererlaubnis zurück.
Im zugrunde liegenden Fall war ein
Makler hält Verurteilung wegen Betrugs für Unrecht
Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der
Verwaltungsgerichte sind an Entscheidung des Strafgerichts gebunden
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschied, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass sich die die verwaltungsbehördliche Entscheidung überprüfenden Gerichte an die rechtskräftige Entscheidung des Strafgerichts gebunden gesehen und keine erneute Prüfung der Strafbarkeit vorgenommen haben. Der Schutzbereich des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz ist hierdurch nicht berührt, da dieses nur die unabhängige und uneingeschränkte gerichtliche Kontrolle von Entscheidungen der Exekutive garantiert.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2018
Quelle: Verfassungsgerichtshof des Saarlandes/ra-online
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Dokument-Nr. 25981
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