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Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 28.03.2017
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Wohnungskündigung wegen Zahlungsverzuges verfassungsgemäß
Sozialleistungsträger stellt Mietzahlung aufgrund Kündigungsmitteilung von Vermieter ein
Die Verfassungsbeschwerde einer Mieterin in einem Räumungsrechtsstreit wegen Mietrückstände nach Wohnraumkündigung wegen Eigentumsverkauf wurde verworfen. Dies hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschieden.
Im hier zu entscheidenden Fall beabsichtigte der Vermieter die an die Beschwerdeführerin vermietete Eigentumswohnung zu verkaufen. Er kündigte das Mietverhältnis aus diesem Grund, obwohl dies laut Mietvertrag ausgeschlossen war. Der Vermieter teilte dem Jobcenter - das die
Jobcenter stellt Mietzahlungen wegen Kündigung ein
Daraufhin erließ das Jobcenter einen Änderungsbescheid, in dem die
Fristlose Kündigung wegen Mietrückstände rechtens
Mit ihrer gegen die zivilgerichtlichen Entscheidungen eingelegten Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdeführerin im Wesentlichen eine Verletzung ihres Rechts auf eine dem
Verhalten der Beschwerdeführerin in Urteilsfindung einzubeziehen nicht zu beanstanden
Zwar kann es einem Vermieter verwehrt sein, sich im Rahmen einer Verzugskündigung auf einen Zahlungsrückstand zu berufen, wenn - wie vorliegend - sein Verhalten Auslöser der Zahlungseinstellung war (§ 242 BGB). Gleichwohl ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Zivilgerichte in ihre Wertung auch das Verhalten der Beschwerdeführerin, die den Dingen ihren Lauf ließ und die Wohnung in dem Wissen, dass keine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.04.2017
Quelle: Verfassungsgerichtshof des Saarlandes/ ra-online
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Dokument-Nr. 24070
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