Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 27.04.2018
- Lv 1/18 -
Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Rotlichtverstoßes aufgrund eines Verfahrensfehlers erfolgreich
Unvollständige Herausgabe von Messdaten durch Verwaltungsbehörde macht effektive Verteidigung mit Vortrag von Messfehlern unmöglich
Werden in einem Bußgeldverfahren wegen eines Rotlichtverstoßes Messdaten von der Verwaltungsbehörde nicht korrekt herausgegeben und setzt das Amtsgericht daher das Verfahren nicht aus, bis die Daten zugänglich sind, stellt dies einen Verstoß gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens und des rechtlichen Gehörs dar. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes und gab damit der Verfassungsbeschwerde eines wegen eines Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße verurteilten Lkw-Fahrers statt.
Im zugrunde liegenden Fall war gegen einen Lkw-Fahrer wegen eines in Saarbrücken begangenen Rotlichtverstoßes mit Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldbehörde des Landesverwaltungsamtes eine
AG setzt Geldbuße gegen Lkw-Fahrer fest
Das Amtsgericht verurteilte den Lkw-Fahrer sodann zu einer
Verfassungsgerichtshof rügt Verstoß gegen Grundsätze eines fairen Verfahrens und des rechtlichen Gehörs
Der gegen die gerichtlichen Entscheidungen erhobenen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2018
Quelle: Verfassungsgerichtshof des Saarlandes/ra-online
- Verurteilung zu Geldbuße und Fahrverbot wegen Rotlichtverstoßes setzt Angaben zur Art des Rotlichtverstoßes voraus
(Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 22.06.2015
[Aktenzeichen: 1 Ss 325/15]) - Rotlicht missachtet: Fahrtenbuchauflage von einem Jahr zulässig
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18.05.2010
[Aktenzeichen: 11 CS 10.357])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25881
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss25881
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.