Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.11.2020
- 3 B 132/20 -
Corona: Kein Anspruch auf Anwesenheit von Eltern und Trauzeugen bei Trauung im Standesamt Rellingen
Coronabedingter Ausschluss von Eltern und Trauzeugen durch Hausrecht der Gemeinde gedeckt
Verwaltungsgericht Schleswig hat es abgelehnt, die Gemeinde Rellingen zu verpflichten, die Teilnahme von Eltern und Trauzeugen eines Brautpaars bei einer im dortigen Standesamt stattfindenden Trauung zu ermöglichen. Der mit dem Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus begründete Ausschluss von für die Eheschließung nicht erforderlichen Personen von der Trauung sei vom Hausrecht der Gemeinde gedeckt. Das insoweit bestehende weite Ermessen habe die Gemeinde nicht fehlerhaft ausgeübt. Es bestehe deshalb kein Anspruch, Eltern bzw. Trauzeugen des Brautpaars die Teilnahme an der geplanten Eheschließung zu ermöglichen.
Die Gemeinde hatte dies unter Verweis auf die derzeitigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgelehnt. Die örtlichen Standesbeamtinnen und Standesbeamten hätten in Abstimmung mit dem Bürgermeister entschieden, dass zu Eheschließungen im November nur noch der für die Eheschließung gesetzlich notwendige Personenkreis zugelassen werde. Dies diene der Kontaktreduzierung. Darüber hinaus verwies die Gemeinde auf eine Empfehlung des Landesverbands der Standesbeamtinnen und Standesbeamten vom 2. November 2020.
VG: Hausrecht der Gemeinde umfasst insbesondere Maßnahmen zur Sicherheit
Das VG kam zu dem Ergebnis, dass diese Praxis der Gemeinde nicht zu beanstanden sei. Ihr
Kein Verstoß gegen den grundrechtlichen Schutz der Ehe
Die Gemeinde verstoße auch nicht gegen den grundrechtlichen Schutz der Ehe. Eheschließungen würden weiter durchgeführt. Gesetzlich erforderlich sei die Hinzuziehung von
Kein Anspruch auf Zulassung von Eltern und Trauzeugen aus Corona-Verordnung
Aus der Corona-Verordnung der Landesregierung ergebe sich ebenfalls kein Anspruch auf Zulassung von
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29425
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29425
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.