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Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.06.2023
- 7 A 111/22 -
Teilnehmer des „Schwarzen Blocks“ verliert kleinen Waffenschein
Teilnahme an Demonstration des „Schwarzen Blocks“ rechtfertigt Entzug des kleinen Waffenscheins
Wer an einer Demonstration des „Schwarzen Blocks“ teilnimmt, kann seine waffenrechtliche Erlaubnis verlieren. Das hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht entscheiden.
Der bisher waffenrechtlich nicht in Erscheinung getretene Kläger hat sich gegen den
Absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
Das Verwaltungsgericht hielt dieses Vorbringen nicht für glaubhaft und stufte den Kläger als „absolut waffenrechtlich unzuverlässig“ ein. Es bestätigte damit den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33023
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