Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1998, 738
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1998, Seite: 738
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1998, 738:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom10.09.1998
- V ZB 11/98 -
Musizierverbot oder gleichkommende Ruhezeitregelung unzulässig
Eine Regelung, die das Singen und Musizieren außerhalb von Ruhezeiten nur in "nicht belästigender Weise und Lautstärke" gestattet, ist mangels hinreichender Bestimmtheit unwirksam. Unwirksam ist auch eine Regelung, welche das Singen und Musizieren ohne sachlichen Grund stärker einschränkt als die Tonübertragung durch Fernseh-, Rundfunkgeräte oder Kassetten- bzw. Plattenspieler. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1998, 738 wird teils auch als „WuM 98, 738“, „WuM 1998, S. 738“ oder „WuM 98, S. 738“ zitiert.