Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2003, 87
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2003, Seite: 87
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2003, 87:
Amtsgericht Mainz, Urteil vom13.11.2002
- 81 C 230/01 -
Lärm durch Garagentor und Haustür: Anspruch des Mieters auf Einhaltung der Schallschutzvorschriften
Überschreitet der Lärm durch Garagentor und Haustür die Lärmschutzgrenze der DIN 4109, so liegt ein Mangel der Mietsache vor. Der Mieter hat in einem solchen Fall gegen seinen Vermieter einen Anspruch auf Einhaltung der Schallschutzvorschriften. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mainz hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle WuM 2003, 87 wird teils auch als „WuM 03, 87“, „WuM 2003, S. 87“ oder „WuM 03, S. 87“ zitiert.