Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2006, 627
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2006, Seite: 627
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2006, 627:
Bundesgerichtshof, Urteil vom13.09.2006
- IV ZR 378/02, IV ZR 26/04, IV ZR 116/05, IV ZR 273/05 -
BGH zum Regressverzicht von Gebäudeversicherern des Vermieters
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dem Gebäudeversicherungsvertrag ein Regressverzicht des Versicherers für die Fälle zu entnehmen, in denen der Mieter einen Gebäudeschaden leicht fahrlässig (also weder grob fahrlässig noch vorsätzlich) herbeigeführt hat (siehe zum Beispiel Urteil vom 3. November 2004 -
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Die Fundstelle WuM 2006, 627 wird teils auch als „WuM 06, 627“, „WuM 2006, S. 627“ oder „WuM 06, S. 627“ zitiert.