Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2009, 344
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2009, Seite: 344
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2009, 344:
Bundesgerichtshof, Urteil vom22.04.2009
- VIII ZR 86/08 -
BGH zur Wohnflächenberechnung unter anteiliger Einbeziehung von Dachterrassenflächen
Terrassen, Loggien und Dachterrassen sind bei der Berechnung der Wohnfläche einer Wohnung "in der Regel" mit einem Viertel zu bewerten. Sie können aber auch bis zur Hälfte ihrer Fläche angerechnet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Anrechnung von z.B. Dachterrassenflächen auf die Gesamtwohnfläche der Mietwohnung sei allerdings dann auf ein Viertel begrenzt, wenn die Anrechnung zu einem Viertel der ortsüblichen Verkehrssitte entspreche, führten die Richter aus. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2009, 344 wird teils auch als „WuM 09, 344“, „WuM 2009, S. 344“ oder „WuM 09, S. 344“ zitiert.