Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2011, 158
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2011, Seite: 158
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2011, 158:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.01.2011
- VIII ZR 148/10 -
BGH: 12-Monats-Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen Nebenkostenabrechnung gilt auch bei Vereinbarung von Betriebskostenpauschalen
Die Frist zur Erhebung von Einwänden gegen eine Betriebskostenabrechnung gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB gilt unabhängig davon, ob Vorauszahlungen auf die Betriebskosten oder eine Nebenkostenpauschale vereinbart sind. Daher setzt der Einwendungsausschluss gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB nicht voraus, dass Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vereinbart wurden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2011, 158 wird teils auch als „WuM 11, 158“, „WuM 2011, S. 158“ oder „WuM 11, S. 158“ zitiert.