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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2011, 158

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2011, Seite: 158

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2011, 158:

Bundesgerichtshof, Urteil vom12.01.2011
- VIII ZR 148/10 -

BGH: 12-Monats-Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen Neben­kosten­abrechnung gilt auch bei Vereinbarung von Betriebs­kosten­pauschalen

Die Frist zur Erhebung von Einwänden gegen eine Betriebs­kosten­abrechnung gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB gilt unabhängig davon, ob Vorauszahlungen auf die Betriebskosten oder eine Neben­kosten­pauschale vereinbart sind. Daher setzt der Einwendungs­ausschluss gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB nicht voraus, dass Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vereinbart wurden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2011, 158 wird teils auch als „WuM 11, 158“, „WuM 2011, S. 158“ oder „WuM 11, S. 158“ zitiert.