Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2015, 333
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2015, Seite: 333
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2015, 333:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom13.05.2015
- 1 BvQ 9/15 -
Bundesverfassungsgericht weist Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des „Bestellerprinzips“ bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge ab
Das Bundesverfassungsgericht hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das zum 1. Juni 2015 vorgesehene Inkrafttreten des „Bestellerprinzips“ bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge abgelehnt. Der Beschluss beruht auf einer Folgenabwägung. Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung müssten die Nachteile, die durch das vorübergehende Inkrafttreten eines - nach abschließender Prüfung - verfassungswidrigen Gesetzes entstünden, die Nachteile deutlich überwiegen, die mit der vorläufigen Verhinderung eines verfassungsmäßigen Gesetzes verbunden wären. Den Antragstellern ist die Darlegung eines hinreichend schwerwiegenden Nachteils jedoch weder für die Gesamtheit der Wohnungsvermittler noch im Hinblick auf ihre eigene Situation gelungen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2015, 333 wird teils auch als „WuM 15, 333“, „WuM 2015, S. 333“ oder „WuM 15, S. 333“ zitiert.