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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2015, 618

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2015, Seite: 618

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2015, 618:

Amtsgericht Münster, Urteil vom31.07.2015
- 55 C 1325/15 -

Pflicht zur Zahlung einer Mieter­wechsel­pauschale an Hausverwaltung benachteiligt Mieter unangemessen

Ist ein Mieter nach einer Klausel im Mietvertrag verpflichtet eine Mieter­wechsel­pauschale an die Hausverwaltung zu bezahlen, so liegt darin ein Verstoß gegen § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungs­vermittlungs­gesetzes (WoVermG). Zudem wird der Mieter im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB unangemessen benachteiligt. Denn die Hausverwaltung erhält bereits von dem Vermieter eine Vergütung für die Verwaltungs­tätigkeit. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2015, 618 wird teils auch als „WuM 15, 618“, „WuM 2015, S. 618“ oder „WuM 15, S. 618“ zitiert.