Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2015, 618
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2015, Seite: 618
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2015, 618:
Amtsgericht Münster, Urteil vom31.07.2015
- 55 C 1325/15 -
Pflicht zur Zahlung einer Mieterwechselpauschale an Hausverwaltung benachteiligt Mieter unangemessen
Ist ein Mieter nach einer Klausel im Mietvertrag verpflichtet eine Mieterwechselpauschale an die Hausverwaltung zu bezahlen, so liegt darin ein Verstoß gegen § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermG). Zudem wird der Mieter im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB unangemessen benachteiligt. Denn die Hausverwaltung erhält bereits von dem Vermieter eine Vergütung für die Verwaltungstätigkeit. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2015, 618 wird teils auch als „WuM 15, 618“, „WuM 2015, S. 618“ oder „WuM 15, S. 618“ zitiert.