Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2017, 395
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2017, Seite: 395
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2017, 395:
Landgericht Berlin, Beschluss vom23.05.2017
- 67 S 416/16 -
Vermieter muss im Rahmen der von ihm vorzunehmenden Schönheitsreparaturen Farbwünsche des Mieters respektieren
Ist der Vermieter zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet, hat er grundsätzlich die Farbwünsche des Mieters zu respektieren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Farbwunsch mit Mehrkosten verbunden ist oder schützenswerte Vermieterinteressen entgegenstehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2017, 395 wird teils auch als „WuM 17, 395“, „WuM 2017, S. 395“ oder „WuM 17, S. 395“ zitiert.