wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2024, 488

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2024, Seite: 488

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2024, 488:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom11.07.2024
- 2-13 S 19/24 -

Zulässige Kosten­tragungs­pflicht des Wohnungseigentümers für Reinigung der Abflussrinnen auf seinem Balkon

Die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft kann beschließen, dass die Kosten für die Reinigung der Abflussrinnen auf den Balkonen vom jeweiligen Wohnungseigentümer zu tragen sind. Diese Kostenverteilung ist nicht dadurch willkürlich, dass bestimmte Wohnungseigentümer aufgrund der Lage der Balkone im stärkeren Maße durch Laubfall beeinträchtigt sind als andere. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle WuM 2024, 488 wird teils auch als „WuM 24, 488“, „WuM 2024, S. 488“ oder „WuM 24, S. 488“ zitiert.