Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2024, 488
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2024, Seite: 488
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2024, 488:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom11.07.2024
- 2-13 S 19/24 -
Zulässige Kostentragungspflicht des Wohnungseigentümers für Reinigung der Abflussrinnen auf seinem Balkon
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann beschließen, dass die Kosten für die Reinigung der Abflussrinnen auf den Balkonen vom jeweiligen Wohnungseigentümer zu tragen sind. Diese Kostenverteilung ist nicht dadurch willkürlich, dass bestimmte Wohnungseigentümer aufgrund der Lage der Balkone im stärkeren Maße durch Laubfall beeinträchtigt sind als andere. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2024, 488 wird teils auch als „WuM 24, 488“, „WuM 2024, S. 488“ oder „WuM 24, S. 488“ zitiert.