Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZGS 2005, 84
Zeitschrift für Vertragsgestaltung, Schuld- und Haftungsrecht (ZGS),
Jahrgang: 2005, Seite: 84
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZGS 2005, 84:
Bundesgerichtshof, Urteil vom16.02.2005
- VIII ZR 6/04 -
BGH: Zur Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters
Wer Mietrückstände vollständig innerhalb der gesetzlichen 2-Monatsfrist ausgleicht, kann eine fristlose Kündigung des Vermieters unwirksam machen. Dies gilt jedoch nicht für eine ordentliche Kündigung, die der Vermieter wegen einer "schuldhaften Pflichtverletzung" ausgesprochen hat. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZGS 2005, 84 wird teils auch als „ZGS 05, 84“, „ZGS 2005, S. 84“ oder „ZGS 05, S. 84“ zitiert.