Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZUM 2002, 552
Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM),
Jahrgang: 2002, Seite: 552
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZUM 2002, 552:
Bundesgerichtshof, Urteil vom29.01.2002
- VI ZR 20/01 -
Überzogen formulierte Kritik an Gewerbetreibende zulässig
Überzogen formulierte Kritik gegenüber einem Gewerbetreibenden im Zusammenhang mit seinem Geschäftsgebaren ist zulässig. Auch scharfe und abwertende Äußerungen können nämlich von der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gedeckt sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZUM 2002, 552 wird teils auch als „ZUM 02, 552“, „ZUM 2002, S. 552“ oder „ZUM 02, S. 552“ zitiert.