Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZUM 2006, 323
Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM),
Jahrgang: 2006, Seite: 323
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZUM 2006, 323:
Bundesgerichtshof, Urteil vom15.11.2005
- VI ZR 286/04, VI ZR 287/04, VI ZR 288/04 -
Presse durfte über Verkehrsverstoß von Ernst August Prinz von Hannover berichten
Im August 2003 berichteten zahlreiche Presseorgane, Ernst August Prinz von Hannover sei von einem französischen Gericht zu einem Bußgeld verurteilt und mit einem Monat Fahrverbot belegt worden, weil er eine französische Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 211 km/h befahren habe, obwohl dort die Höchstgeschwindigkeit 130 km/h beträgt. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZUM 2006, 323 wird teils auch als „ZUM 06, 323“, „ZUM 2006, S. 323“ oder „ZUM 06, S. 323“ zitiert.