Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZUM 2009, 412
Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM),
Jahrgang: 2009, Seite: 412
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZUM 2009, 412:
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom03.02.2009
- 6 U 58/08 -
Ungenehmigte Verwendung fremder Fotos in eBay-Auktionen ist verboten
Wer als Verkäufer bei einer Internetauktion in der Angebotbeschreibung ohne Erlaubnis fremde Fotos verwendet, muss mit hohen Kosten rechnen. Das geht aus einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hervor. Es sprach einem Fotografen fiktive Lizenzkosten in Höhe von 40,- EUR zu. Außerdem muss der Verwender noch Abmahnkosten zahlen. Die Kosten hielten sich im entschiedenen Fall noch im Rahmen, weil es sich um einen Privatverkauf handelte und das Foto nur wenige Tage genutzt wurde. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZUM 2009, 412 wird teils auch als „ZUM 09, 412“, „ZUM 2009, S. 412“ oder „ZUM 09, S. 412“ zitiert.