Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZUM 2013, 390
Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM),
Jahrgang: 2013, Seite: 390
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZUM 2013, 390:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom07.03.2013
- C-607/11 -
Weiterverbreitung von Sendungen durch ein anderes Unternehmen bedarf Erlaubnis des Urhebers
Fernsehsendeunternehmen können die Weiterverbreitung ihrer Sendungen durch ein anderes Unternehmen über Internet verbieten. Diese Weiterverbreitung stellt nämlich unter bestimmten Voraussetzungen eine „öffentliche Wiedergabe“ der Werke dar, die der Erlaubnis des Urhebers der Werke bedarf. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZUM 2013, 390 wird teils auch als „ZUM 13, 390“, „ZUM 2013, S. 390“ oder „ZUM 13, S. 390“ zitiert.