Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZUM 2013, 550
Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM),
Jahrgang: 2013, Seite: 550
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZUM 2013, 550:
Bundesgerichtshof, Urteil vom14.05.2013
- VI ZR 269/12 -
BGH-Urteil zur Google-Autocomplete-Funktion: Vervollständigungsfunktion kann Persönlichkeitsrechte verletzen
Verletzt die Autocomplete-Funktion einer Suchmaschine (hier: Google) Persönlichkeitsrechte, muss der Betreiber die entsprechende Wortkombination löschen. Der Betreiber ist aber regelmäßig nicht dazu verpflichtet, die durch eine Software generierten Suchergänzungsvorschläge generell vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen. Der Betreiber ist grundsätzlich erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt. Er ist dann verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZUM 2013, 550 wird teils auch als „ZUM 13, 550“, „ZUM 2013, S. 550“ oder „ZUM 13, S. 550“ zitiert.