Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZUM 2014, 139
Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM),
Jahrgang: 2014, Seite: 139
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZUM 2014, 139:
Bundesgerichtshof, Urteil vom05.11.2013
- VI ZR 304/12 -
Pressebericht über Adoptivtochter von Günther Jauch zulässig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Berichterstattung der Zeitschrift "Viel Spaß" über die Adoptivtochter von Günther Jauch zulässig war. Das Gebot der Rücksichtnahme auf die Persönlichkeit eines betroffenen Kindes verpflichtet die Presse zwar zu besonderer Sorgfalt bei einer Berichterstattung mit Namensnennung. Doch nach Abwägung aller Umstände kam das Gericht zu der Auffassung, dass das Persönlichkeitsrecht der Tochter Günther Jauchs in diesem Fall hinter dem Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit zurückstehen muss. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZUM 2014, 139 wird teils auch als „ZUM 14, 139“, „ZUM 2014, S. 139“ oder „ZUM 14, S. 139“ zitiert.