Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZUM 2014, 559
Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM),
Jahrgang: 2014, Seite: 559
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZUM 2014, 559:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom13.05.2014
- C-131/12 -
Recht auf Vergessen: Google muss auf Antrag Links zu personenbezogenen Daten aus Ergebnisliste entfernen
Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten erscheinen, für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich. Eine Person kann sich daher, wenn bei einer anhand ihres Namens durchgeführten Suche in der Ergebnisliste ein Link zu einer Internetseite mit Informationen über sie angezeigt wird, unmittelbar an den Suchmaschinenbetreiber wenden, um unter bestimmten Voraussetzungen die Entfernung des Links aus der Ergebnisliste zu erwirken, oder, wenn dieser ihrem Antrag nicht entspricht, an die zuständigen Stellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZUM 2014, 559 wird teils auch als „ZUM 14, 559“, „ZUM 2014, S. 559“ oder „ZUM 14, S. 559“ zitiert.