Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: jurisPR-MietR 10/2004, Anm. 3
juris PraxisReport Miet- und Wohnungseigentumsrecht (jurisPR-MietR),
Jahrgang: 2004, Ausgabe: 10, Anmerkung: 3
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
jurisPR-MietR 10/2004, Anm. 3:
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom05.05.2004
- 3 U 6/04 -
Keine Aquastopp-Vorrichtung: Mieter haftet für Waschmaschinenwasserschaden
Schließt ein Mieter seine Waschmaschine ohne sog. Aquastopp-Vorrichtung an; lässt er weiterhin den Wasserhahn der Zuleitung durchgängig geöffnet und kommt es dann nach 6 Jahren infolge Materialermüdung dazu, dass sich der Anschluss löst, so haftet der Mieter wegen grober Fahrlässigkeit für die am fremden Eigentum verursachten Wasserschäden. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Lesen Sie mehr
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