die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „§ 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.04.2021
- 8 AZR 276/20 -
Schadensersatz - Kosten der Ermittlungen von Vertragspflichtverletzungen eines Arbeitnehmers durch eine Anwaltskanzlei
Bundesarbeitsgericht zum Anwendungsbereich des § 12 a ArbGG bei Schadensersatz
Bundesarbeitsgericht gibt der Revision eines Klägers statt. Die Parteien streiten im Revisionsverfahren darüber, ob der Kläger der Beklagten zum Ersatz von Anwaltskosten iHv. 66.500,00 Euro für Ermittlungen im Zusammenhang mit Vorwürfen des Spesenbetrugs, des Abrechnungsbetrugs und von Compliance-Verstößen verpflichtet ist. Der § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG steht einem Schadensersatzanspruch nicht entgegen, dennoch hat der Kläger im konkreten Fall keinen Anspruch auf Ersatz seiner Kosten.
Der Kläger war bei der Beklagten als Leiter des Zentralbereichs Einkauf und Mitglied einer Führungsebene zu einem Jahresbruttogehalt iHv. zuletzt ca. 450.000 Euro tätig. Nachdem bei der Beklagten mehrere anonyme Verdachtsmeldungen wegen eventueller Compliance-Verstöße des Klägers eingegangen waren, traf das bei dieser zuständige Gremium die Entscheidung, eine Untersuchung unter Einschaltung einer auf die Durchführung von Compliance-Ermittlungen spezialisierten Anwaltskanzlei durchzuführen.Die Kanzlei legte einen Untersuchungsbericht vor, nach dem der Kläger u.a. auf Kosten der Beklagten Personen ohne dienstliche Veranlassung... Lesen Sie mehr